"Die faktische Nichtüberprüfbarkeit der Auszählung einer Computerwahl durch den Bürger verletzt die fundamentalen Grundsätze der Demokratie in Deutschland und muss daher unterbunden werden."
Ist bei der Petition selbst übrigens auch der Fall, oder wie prüfen wir, ob die 50.000 Stimmen kamen oder nicht? Ergo: "Die faktische Nichtüberprüfbarkeit der Auszählung einer Internet gestützten Petition durch den Bürger verletzt die fundamentalen Grundsätze der Demokratie in Deutschland und muss daher unterbunden werden." ???
Imho hat eine Petition nicht dieselben Konsequenzen wie eine Wahl, deshalb sind hier wohl auch nicht so strenge Maßstäbe anzulegen. --cosmea 19:40, 25 October 2006 (CEST)