×
Create a new article
Write your page title here:
We currently have 3,189 articles on s23. Type your article name above or create one of the articles listed here!



    s23
    3,189Articles

    20. Januar 2006
    Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006 wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, mit seiner Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Eingangsseite der freien Enzyklopädie Wikipedia Enzyklopädie (de.wikipedia.org) weiterzuleiten.

    Die Rechtsanwälte der Wikimedia haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher darf seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weitergeleitet werden.

    Wikimedia rechnet damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über ihren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet und hofft, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.

    Vereinzelt wurde darüber spekuliert, Wikimedia Deutschland e.V. hätte mit der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung unter Umständen überreagiert. Nach Meinung von Wikimedia ist dies nicht der Fall, sie hätte sich damit lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten:

    Dem Antragsgegner wird es [...] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.

    Der Name des Sohnes fand sich in der einstweiligen Verfügung übrigens nicht. Laut Wikimedia ließ sich lediglich aus dem Nachnamen eines der zwei Antragsteller vermuten, warum die Weiterleitung untersagt wurde.

    (Mitteilung der Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. am 20.01.2006 auf www.wikipedia.de)

    ---

    Der Hacker Boris F. alias "Tron" findet auch sieben Jahre nach seinem Tod am 17. Oktober 1998 keine Ruhe. Ein Amtsgericht in Berlin hat am 17.01.2006 im Auftrag seiner Eltern eine Einstweilige Verfügung gegen [extern] Wikipedia durchgesetzt: Sein Realname soll nicht mehr genannt werden dürfen.

    ---

    Klarstellung zu Wikipedia vs. Tron

    January 13, 2006 (frank)
    Zur Zeit kann man in der Presseberichterstattung von der Auseinandersetzung zwischen den Eltern von Tron und einigen Wikipedia-Aktivisten lesen. Dabei geht es um die Nennung des bürgerlichen Namens im Wikipedia-Artikel zu Tron. In der Presse wird häufig der Eindruck erweckt, der Chaos Computer Club beteilige sich an diesem Streitfall. Dies ist nicht zutreffend.



    Siehe: DeWikipedia:Tron (Hacker), DeWikipedia:Diskussion:Tron (Hacker)

    Aktueller Pressespiegel

    Telepolis: Der Hacker Tron, eine Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia und die Verschwörungstheorien um seinen Tod

    Burks (mit Vollquote von Andy Müller-Maguhn an Telepolis)

    Cookies help us deliver our services. By using our services, you agree to our use of cookies.
    Cookies help us deliver our services. By using our services, you agree to our use of cookies.